Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Säule der Altersvorsorge in Deutschland dar. Im Rahmen unserer Outplacement Beratung erleben wir immer mal wieder, dass Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel vor der Frage stehen, wie es um ihre erworbenen Ansprüche steht und welche Schritte unternommen werden sollten, um diese zu sichern.

In diesem Artikel auf Outplacement-Consultings.de wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei einem Arbeitgeberwechsel eingehend betrachtet. Die bAV ist ein wichtiger Bestandteil des Vergütungspakets in Deutschland und bietet steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Vorteile. 

Bei einem Jobwechsel stehen Arbeitnehmer vor der Entscheidung, wie sie mit ihrer bestehenden bAV umgehen sollen. Die Optionen umfassen die Übertragung des Deckungskapitals zum neuen Arbeitgeber, die Fortführung der bAV durch den neuen Arbeitgeber, die private Weiterführung oder das Ruhenlassen des Vertrags. 

Jede dieser Optionen hat spezifische Vorteile und potenzielle Nachteile, die es sorgfältig zu prüfen gilt. Zudem sind die rechtlichen Rahmenbedingungen im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) festgelegt, welche die Übertragung der erworbenen Anwartschaften sichern. Arbeitnehmer sollten sich gründlich informieren und alle verfügbaren Optionen prüfen, um ihre Altersvorsorge nahtlos fortzusetzen und optimal zu gestalten. Ebenso sollten Arbeitgeber die Übernahme der bAV strategisch planen, um sowohl finanzielle als auch administrative Herausforderungen zu meistern und den Wechsel für neue Mitarbeiter attraktiv zu machen.

Lassen Sie sich hierzu ausführlich beraten. Grundsätzlich ist es ratsam, verschiedene Versicherer in einem dedizierten bAV-Vergleich unter die Lupe zu nehmen.