Schließt ein Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag wird in den meisten Fällen eine Abfindungszahlung vereinbart. Diese ist für den Mitarbeiter grundsätzlich einkommenspflichtig. Das deutsche Steuerrecht begünstigt mit der so genannten Fünftelregelung außerordentliche Einkünfte, so auch Abfindungszahlung in Folge einer Vertragsaufhebung. Denn nach dieser Regelung wird eine einmalig, hoch Einnahme steuerlich so behandelt, als erhielte der Arbeitnehmer diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt. Outplacement-Consultings ist die Fünftelregelung detailliert erklärt, inklusive einer Beispielrechnung.