Laut Jahressteuergesetz 2020 Outplacement nun steuerfrei

Lange Zeit war unklar, ob eine Outplacement-Beratung die Lohnsteuer eines Arbeitnehmers erhöht. Immer wieder sind wir diesbezüglich von Outplacement-Klienten angesprochen worden. Nun sorgt das frisch verabschiedete Jahressteuergesetz 2020 für Klarheit.

§ 3 Nr. 19 EStG eindeutig formuliert

Hierin wurde Paragraph 3 des Einkommenssteuergesetz wie folgt ergänzt: „Steuerfrei sind auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Mit letzterem sind Outplacement– und Newplacement-Programm gemeint.